#guterwurf für beste Bildung

Nach mehr als 25 Jahren war es höchste Zeit für ein neues Kita-Gesetz. Der Entwurf, den die Landesregierung jetzt vorgelegt hat, verbessert die Situation in den Kitas allerdings nicht. In einigen Bereichen würde er ganz im Gegenteil sogar für eine Verschlechterung sorgen.

Das sehen nicht nur wir so. Schon im Anhörungsverfahren im Kultusausschuss des Landtags gab es massive Proteste und Einwände seitens der Träger, Verbände und Fachkräfte – und sie reißen auch jetzt nicht ab. Leider Verhallen alle Appelle und jede Kritik bislang aber ungehört seitens der Landesregierung.

Mehr Qualität geht nur mit mehr Geld. Mit der Beitragsfreiheit für Kitas hat die Landesregierung zwar eine Forderung umgesetzt, die wir grundsätzlich unterstützen. Sie hat allerdings den zweiten vor dem ersten Schritt gemacht. Zuerst wäre eine Qualitätsinitiative wichtiger gewesen.

Wir denken, dass es noch nicht zu spät ist, diese Qualität mit dem neuen Gesetz noch umzusetzen. Wir fordern einen fraktionsübergreifenden Kompromiss im Landtag, der zu einer echten Verbesserung der Situation in den Kitas beiträgt.

Dazu gehört:

1. Dritte Kraft für alle Gruppen

Wir brauchen die dritte Kraft auch im Kindergarten. Ein Betreuungsschlüssel von 2:25 reicht nicht aus, um jedes Kind individuell zu fördern. Insbesondere für die Sprachförderung brauchen die Kitas mehr Personal.

2. Mehr Zeit

Die Verfügungs-, Leitungs- und Vorbereitungszeiten müssen erhöht werden. Allein für Diagnostik, Absprachen mit den Eltern und die Entwicklung von Förderplänen ist jetzt schon mehr Zeit notwendig als vorgesehen.

3. Ausbildungsvergütung

Die Initiative der FDP-Landtagsfraktion, die ErzieherInnen-Ausbildung zu vergüten, wurde vor drei Jahren von der GroKo abgelehnt. Wir halten die Forderung aber für aktueller denn je, um mehr junge Menschen für diesen Beruf zu gewinnen.

4. Anspruch auf Inklusion

Es gibt einen Anspruch auf einen inklusiven Krippenplatz, aber nicht auf einen inklusiven Kita-Platz. Wir wollen den Eltern ermöglichen, den besten Platz für ihr Kind zu wählen. Das können heilpädagogische Kitas sein, aber eben auch inklusive Einrichtungen. Wichtig ist deshalb, dass beides gleichwertig gefördert wird. Bisher werden heilpädagogische Einrichtungen finanziell deutlich besser ausgestattet. Hier muss Gleichheit für eine freie Auswahl geschaffen werden.

5. Familienzentren

Kindertagesstätten sind und leisten heute viel mehr als noch vor 25 Jahren. Ihnen kommt eine wichtige Bedeutung in der Familienarbeit zu. Diese findet sich im aktuellen Gesetzentwurf aber nicht wieder. Wir müssen die Chance bieten, dass sich Kitas zu Familienzentren weiterentwickeln können.

6. Mehr Geld für mehr Qualität

All diese notwendigen Maßnahmen kosten Geld. Der Bund hat dafür Mittel zur Verfügung gestellt. Die Landesregierung ist jetzt gefragt, diese Gelder eins zu eins in Qualität umsetzen und die Bundesmittel müssen verstetigt werdenxt.